Hier finden Sie Medieninhalte welche von mir stammen oder in denen ich vorkomme (markiert mit RS) und anderes über Biodiv-Solarparks in den Medien

22.05.2025 Aus meinen Vorschlägen an die neue Regierung vom 6. und 7. Mai 2025 ist ein Forderungskatalog geworden. Dieser wurde soeben versendet:

Betreff: Dringend notwendige Reformen für die Energiewende mit Freiflächen-Photovoltaik
 

Sehr geehrte Senatorinnen und Senatoren, Ministerinnen und Minister, 

die neue Bundesregierung will den Strompreis senken, die Bürokratie abbauen, weniger Regelungen, mehr Wettbewerb und das Ziel der Klimaneutralität erreichen. Für eine erfolgreiche Energiewende bis 2045 kann - unter Zeit-, Geld- und Ressourcenaspekten - die Freiflächenphotovoltaik (FFPV) einen wesentlichen Beitrag dazu leisten. Damit das gut gelingt, sollten das EEG und andere Gesetze dringend geändert werden. 

Ich fordere Sie darum auf, folgende Änderungen umzusetzen: 

·       Wegfall von EEG-Tarifen für FFPV-Anlagen ohne Ausschreibung und Wegfall der EEG-Ausschreibungen für verschiedene Segmente und/oder Sonderformen von FFPV-Anlagen aller Art. Für FFPV-Anlagen aller Arten reicht eine gemeinsame Ausschreibung und es bedarf keiner festen Einspeisetarife ohne Ausschreibung. Das bedeutet eine stringente Ausrichtung auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz, Einfachheit, Wettbewerbsfähigkeit. Es fehlen Zeit, Geld und Ressourcen, um alle möglichen Formen der FFPV differenziert zu fördern.

·       Abschaffung aller Privilegierungen im Baurecht für FFPV-Anlagen aller Art zur Stärkung der kommunalen Planungshoheit und Vereinheitlichung des Prozesses der Baurechtschaffung.

·        Energiespeicher als reine Grünstromspeicher in einer FFPV-Anlage werden als Nebenanlage baurechtlich grundsätzlich zugelassen. In Abstimmung mit dem Netzbetreiber gilt dies auch für Graustromspeicher oder Energiespeicher die sowohl als Grün- wie auch als Graustromspeicher betrieben werden.

·       Die Agri-PV wird um die Öko-Agri-PV erweitert. Die DIN-Spec 91434 regelt die Form der Agri-PV, bei der produktive Landwirtschaft betrieben wird. Öko-Agri-PV meint nicht-produktive Landwirtschaft, bei der die GRZ unter 0,6 liegt und die Grünpflege immer von einem aktiven Landwirt durchgeführt wird, der für die Fläche entsprechende Förderungen (GAP, AUKM, s.u.) bezieht. Bei Öko-Agri-PV-Anlage auf Agrarland, das von einem landwirtschaftlichen Pächter bewirtschaftet wird, ist diesem die Durchführung der Grünpflegearbeiten anzubieten, um Pächterinteressen beim Bau und Betrieb mit zu berücksichtigen. Öko-Agri-PV-Anlagen sind Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und entsprechen dem Ausnahmetatbestand der Agri-PV im Sinne des § 12 (4) 6 und den Kriterien des § 12 (5) der GAP-Direktzahlungen-Verordnung, ohne die Zugrundelegung der DIN SPEC 91434. Sehr wichtig aus Sicht der Landwirtschaf ist, dass die Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung nach Abbau einer Öko-Agri-PV-Anlage kein Eingriff in Natur und Landschaft ist. Ökologische Maßnahmen (z.B. Förderung der Biodiversität) auf diesen Flächen sind nur temporär geschaffen und dürfen nach einer etwaigen Beendigung der PV-Nutzung rückgängig gemacht werden. Dieses Rückholrecht muss auch für den strengen Artenschutz nach europäischem Naturschutzrecht gelten.
 

Dieser Forderungskatalog ist nach der Veröffentlichung einer ähnlichen Liste in pv-magazine (https://www.pv-magazine.de/2025/05/07/quo-vadis-eeg-solarenergie/) und top-agrar (https://www.topagrar.com/energie/news/quo-vadis-eeg-neuer-vorschlag-fur-eine-einfache-solarforderung-20014115.html) durch intensiven Austausch auf der Intersolar in München, dem Auftakttreffen des DIN-Normierung Agri-PV in Berlin, bei anderen persönlichen Treffen und via Telefon, E-Mails, Videocalls mit folgenden Stakeholdern entstanden: 

Projektentwicklern, Landwirten/Landeigentümern/Mitarbeitenden von lw. Verbänden und lw. Forschungseinrichtungen, Bundesverband Neue Energiewirtschaft, Bundesverband Solarwirtschaft, Bundesamt für Naturschutz, Familienbetriebe Land und Forst, Photovoltaikexperten und anderen Menschen auf Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene. 

Diese Schreiben geht gleichlautend an folgenden Verteiler: 

·         Bundesminister für Finanzen 

·         Bundesministerin für Wirtschaft und Energie 

·         Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 

·         Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 

·         Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 

·         Energieministerkonferenz (EnMK) der Länder 


Für Rückfragen, weiterführende Erläuterungen, persönliche Treffen bei Ihnen vor Ort stehe ich gerne bereit. 

07.05.2025 Quo Vadis EEG – Solarenergie?  (Im PV-Magazine)
06.05.2025 Top Agrar berichtet über meine Wunschliste an die neue Regierung. 


Für Nicht-Abonennten von Top-Agrar hier der Text:

 

Vorschlag für neue Regierung 

 Quo vadis EEG: Neuer Vorschlag für eine einfache Solarförderung 

Der Berater Ralf Schnitzler tritt für eine vereinfachte Solarförderung im EEG ein. Dazu gehören eine generelle Genehmigung für PV-Anlagen im Agrarbereich und eine gemeinsame Ausschreibung. 

Bei Solarparks gibt es große Unterschiede bei der Vergütungshöhe oder bei Auflagen im Baurecht. Das sollte vereinfacht werden, fordert Schnitzler.

Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung verspricht eine Strompreissenkung um mindestens 5 ct/kWh. „Die Solarenergie kann dazu einen guten Teil beitragen, wenn man sich bei der künftigen Förderung durch das EEG und durch andere Regulierungen auf das Einfache und Preiswerte fokussieren würde“, sagt Berater und Photovoltaikexperte Ralf Schnitzler aus Köln. Dann ginge die Energiewende nicht nur schneller, sondern auch mit weniger Ressourcenverbrauch und mit mehr Gemeinwohl und weniger Kosten für die Energieverbrauche einher.

EU-konforme Lösung

Bei seinen Vorschlägen hat Schnitzler folgende Prämissen erstellt:

 

  • Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollten künftig schneller vorankommen,
  • eine Neugestaltung muss den Regeln der EU-Kommission entsprechen,
  • bei der Agri-PV soll es eine Öko-Variante geben.

Wunschliste an die Politik

Schnitzlers Vorschläge im Einzelnen:
 

  • Wegfall der EEG-Ausschreibungen für verschiedene Typen von Photovoltaik-Anlagen: Das bedeutet, es gibt keine Differenzierung mehr zwischen Dach-/Fassade-/Parkplatz-/Freifläche-/Agri-/Moor-/Floating. „Das ist eine klare Abkehr von allen „Sonderlocken“, die einer stringenten Ausrichtung auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit entgegenstehen“, sagt er.
  • Abschaffung der Privilegierung im Baurecht für Photovoltaik-Anlagen aller Art,damit die kommunale Planungshoheit gestärkt wird und für alle Photovoltaik-Anlagen immer dasselbe Prozedere gilt.
  • Generelle Erlaubnis, in einem Solarpark (neu oder alt) einen Energiespeicher als Nebenanlage zu errichten und zu betreiben. Die Betriebsweise ist dabei egal. Der Baukostenzuschuss für Energiespeicher an Photovoltaik-Anlagen entfällt.
  • Kein externer naturschutzfachlicher Ausgleich für PV-Freiflächenanlagen mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von unter 0,65.
  • Einstufung aller PV-Freiflächenanlagen auf Agrarland im Sinne des Agrarrechts, Erbrechts, Steuerrechts als eine reguläre Form der Landwirtschaft. „Die Anlagen wären dann überall genehmigungsfähig, wo Landwirtschaft betrieben wird und bedürfen keines Zielabweichungsverfahrens“, erklärt der Berater.
  • Vereinfachte Umsetzung von marktwirtschaftlich ausgerichteten Konzepten wie Stromlieferverträge (Power-Purchase-Agreements, PPA) oder Contracts for Difference (Cfd): Diese werden von der EU vorgeschrieben. Als vereinfachte Lösung schlägt Schnitzler die Staffelung der Netzgebühren bei Offsite-PPA in Abhängigkeit von der Distanz zwischen Erzeugung und Verbrauch vor.

 

Neu: Öko-Agri-PV

Schon vorhandene Vornormen (DIN-SPEC) oder künftige Normen regeln die möglichen Formen der Agri-Photovoltaik, bei der produktive Landwirtschaft unter und zwischen den Solarmodulen betrieben wird. „Wenn keine produktive Landwirtschaft in der Agri-PV-Anlage betrieben wird, die GRZ unter 0,65 liegt und die Hege und Pflege von einem aktiven Landwirt gemacht wird, dann ist das eine sogenannte Öko-Agri-PV-Anlage“, schlägt er vor.  Dieser Typ könnte in den Ökoregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP, 1. Säule) als eine erlaubte und geförderte Form des Brachlandes mit aufgenommen werden. Mit der GAP-Förderung werde die Hege und Pflege der Öko-Agri-Photovoltaik-Anlagen mitfinanziert, die auch deswegen immer von einem aktiven Landwirt erbracht werden müsse, so Schnitzler.
Falls die Öko-Agri-PV-Anlage auf Agrarland errichtet wird, das bisher von einem landwirtschaftlichen Pächter bewirtschaftet wurde, ist diesem die Erbringung der Hege und Pflege anzubieten, um Pächterinteressen beim Bau von Öko-Agri-PV-Anlagen mit zu berücksichtigen.

Schnitzlers Fazit: „Für die Energiewende haben wir eigentlich zu wenig Zeit, Geld und Ressourcen, um verschiedene Formen der Solarenergienutzung verschieden zu fördern. Eine Förderung für alle reicht in meinen Augen völlig aus.“

27.03.2025 Artenvielfalt im Solarpark - Studie des bne unter der wissenschaftlichen Leitung von Tim und Rolf Peschel. Viele gute Gründe für Biodivsolarparks in der Agrarlandschaft.

Ausgabe 4/24 Top Agrar, Energiebeilage: Extensive Agri-PV oder Biodiv-Solarpark  - Vorschläge für Biodiv-Solarparks auf Agrarland und auf Nicht-Agrarland.

13.10.2023 topagrar - online:  Solarparks und Agri-PV, Extensive Agri-PV oder Biodiversitätssolarpark: Was ist es denn nun? 
Anmerkung: Dieser Artikel basiert auf dem Text, der im pv-magazine am 11.10.2023 erschienen ist. (RS)


11.10.2023 PV-Magazine Meinungsartikel: Verwirrung um Biodiv-Solarparks im Gesetzentwurf zum „Solarpaket 1“. Mein Beitrag zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren. (RS)
Ergänzung: agrarheute vom 14.10.2023 zum Thema der Biodiv-Solarparks: 
"Mehr Förderung für Agri-Photovoltaik mit Biodiversitäts-Plus. Die Bundesregierung will Freiflächen-Photovoltaik, die die Biodiversität stärkt, besonders fördern. Die Kriterien stehen noch nicht fest. Einige Eckpunkte zeichnen sich aber ab."

06.10.2023 rbb - Fernsehbeitrag: Eine Reise durch Brandenburg mit 100 tollen Tipps für einen Wochenendausflug. Platz 69 für den Solarpark Frauendorf - Deutschlands erster Solarpark, der bewusst als Biotop angelegt worden ist. Das Video zeigt mich in meinem Lieblings-Biodiv-Solarpark.

13.07.2023 Unternehmensinitiative "Biodiversitätsfördernde Agri-PV", PV-Freifläche im Einklang mit nachhaltiger Landwirtschaft und Biodiversität. 
Ein ausführlicher Appell von 18 Unternehmen der Solarbranche, warum Biodiv-Solarparks eine gute Idee sind. 

20.06.2023 bne-Pressemitteilung: "Drei auf einen Streich: Biodiversitäts-PV verbindet Energiewende mit Artenvielfalt und nachhaltiger Landwirtschaft"
Prinzipiell sehr gut, aber mir fehlt etwas, was ich schon letztes Jahr mit den Familienbetrieben Land und Forst bezüglich Biodiv-Solarparks auf Stilllegungsflächen nach GLÖZ 8 Standard gefordert hatte (siehe drei Absätze weiter unten: "Das Agrarfachmagazin Top Agrar...):
Es fehlt die Möglichkeit, die GLÖZ 8 Verpflichtung mehrerer benachbarter Betriebe auf einer Fläche bündeln zu können, damit eine vernünftige Mindestgröße für einen Biodiv-Solarpark (extensive Agri-PV) von mindestens 10 ha möglich wird. Erst ab 250 ha Ackerland ergeben 4 % Stilllegungsfläche die gewünschten 10 Hektar. Im Osten von Deutschland ist das eher unproblematisch, aber je weiter im Westen und Süden von Deutschland, desto kleiner sind die Betriebsflächen und desto eher sind 4% dann sehr viel kleiner als 10 Hektar.
 

24.01.2023 pv magazine Energiewende ja, aber wie? Meine Meinung zur Energiewende und wie das besser laufen könnte. (RS)

09.11.2022 3sat NANO Wissen "Solarparks - wo sollen die Flächen herkommen?"

Photovoltaik wird eine entscheidende Rolle bei der Energieversorgung der Zukunft spielen. Eine Hürde ist bislang der Artenschutz. Doch es gibt eine Lösung: Biodiv Solarparks. (RS)

Das Agrarfachmagazin Top Agrar berichtete am 4.11.2022 in seiner Online-Ausgabe über den Vorschlag zur Doppelnutzung: Solarparks auf Stilllegungsflächen gem. GLÖZ 8 Standard.  Die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GaB) definieren bundesweit Standards für die Erhaltung von Flächen in „gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (GLÖZ)“. Nach dem Standard „GLÖZ 8“ müssen Landwirte vier Prozent der Ackerfläche stilllegen – mit dem Ziel, die Biodiversität zu erhalten und zu steigern. Der Vorschlag wurde am 06.10.2022 vom Verein der Familienbetriebe Land und Forst - in Abstimmung mit dem deutschen Bauernverband - dem Bundesminsterium für Ernährung und Landwirtschaft unterbreitet. (RS)

Die Dürener Zeitung druckt am 24.02.2022 einen Leserbrief von mir zum Artikel: "NRW muss bei Windkraft zulegen" ab. Ich plädiere darin für eine dezentrale Energiewende ohne Importabhängigkeit und den massiven Speicherausbau. Mit der neuen Königsdisziplin "Speicherung von grünem Strom incl. Abwärmenutzung" wird die fossil-freie Gesellschaft der Zukunft vermutlich leichter gelingen, als wenn man ohne sonnenklares Ziel losrennt. Am 28.01.2022 gibt es diese Leserbrief-Reaktion auf meinen Leserbrief. (RS)

Das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben berichtet in seiner Ausgabe vom 13.01.2022 über meinen Vortrag beim Adventsgespräch 2021 der KLJB-Münster zum Thema: Biodiv-Solarparks. Hier eine PDF-Version der Seite 36. Ein Fehlerchen ist drin: Die Anbaufläche für Mais, der in Biogasanlagen verwertet wird, beträgt nicht 15,5 Millionen Hektar, sondern nur ca. 1 Million Hektar. (Quelle FNR). Die gesamte Anbaufläche von Energiepflanzen beträgt ca. 2,3 Millionen Hektar. (RS)

Die ZEIT Nr. 49 vom vom 2.12.2021 berichtet über Biodiv-Solarparks:  "Solarparks können nicht nur erneuerbare Energie liefern, sondern auch für Biodiversität sorgen". Wer den Link auf die ZEIT-Online nicht lesen kann, der findet hier eine PDF-Version des Artikels. (RS)

Im Top Agrar Energiemagazin 03 / 2021 geht es um Biodiversitäts- und Agri-photovoltaik. Für nicht Abonnenten hier der Link auf die Artikel von Maximilian Trommsdorff (Fraunhofer ISE, Agri-PV ) und mir (Biodiv-PV) (RS)

22.06.2021 PV Magazine - Power to the Bauer. Meine Meinung zu Freiflächen Photovoltaik im Agrarland (RS)

16.01.2021 Sonnenenergiewende, Experten meinen, Deutschland könnte seinen gesamten Bedarf an Strom, Wärme und Mobilität mit Solarenergie decken. Ein Artikel mit direktem Bezug zum Biodiv-Solarpark Frauendorf. Von Ralf Hutter (RS)

Solarenergie - besser als Windkraft? SWR 2 Wissen vom 20.10.2020. Ein vielfältiger Einblick in die Vorteile von Photovoltaik.
Mein Interview fand am 12.3.2020 statt. Damals habe ich Biodiv-Photovoltaik (BPV) noch nicht explizit von Agrarphotovoltaik (APV) unterschieden. Das ist aber bezüglich der Auswirkungen auf die Biodiversität sehr wesentlich. 

  •  BPV: Das Ziel eines Biodiv-Solarparks ist eine radikale Landnutzungsänderung von intensiv genutztem Ackerland hin zu sehr extensiv genutztem Offenland. Dadurch entstehen dringend notwendige Biotope zur Erhöhung der Artenvielfalt.
  • APV: Agrarphotovoltaik ist keine Landnutzungsänderung, sondern ein „weiter-so“ im intensiven Landbau. Dieser ist jedoch sehr wahrscheinlich eine der Hauptursachen für den Artenschwund.

(RS)

Solarbrief 2/2020 des Solarfördervereins vom 21. Juli 2020:
"Biodiv-Solarparks - Drei Fliegen mit einer Klappe
(RS)

Deutschlandfunk Zeitfragen vom 23.06.2020: Biodiv-Solarpark Frauendorf - Wo Klima- und Artenschutz zusammen gehen. (RS)

TOP AGRAR Energiemagazin 2/20 Seite 34 - ein kleiner Bericht über den Biodiv-Solarpark in Frauendorf bei Cottbus. Hier der Link auf eine PDF-Version. (RS)

Top Agrar 04/2020 "„Solarparks können zu Biotopen werden“ - ein Interview, als ich noch bei der bejulo GmbH, Mainz, Projektentwickler war. Der Link auf das Interview. (RS)

 

Ein Interview der Biologin Christina Grätz mit Cornelia Lichner vom PV-Magazine vom 30.03.2020 (RS)

Solarparks können zu naturschutzfachlich hochwertigen Biotopen werden. Ein Interview mit Ralf Schnitzler in Top Agrar vom 20.03.2020 (RS)

PV Magazine November 2019 - ein Besuchsbericht über den Biodiv-Solarpark Frauendorf. Dieser Link führt auf das PDF-Dokument. (RS)